Momentwerk Events
EventartenLeistungenKontakt
Erstgespräch

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs-, Planungs-, Organisations-, Koordinations- und Vermittlungsleistungen von Momentwerk Events gegenüber Kunden im Veranstaltungsbereich.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Momentwerk Events diesen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist Momentwerk Events, Inhaberin Valentina Frese, Volgershall 9, 21339 Lüneburg.

Momentwerk Events ist je nach Vereinbarung beratend, planend, koordinierend, vermittelnd oder organisierend tätig.

3. Leistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.

Mögliche Leistungen sind insbesondere Beratung, Eventplanung, Ablaufkoordination, Dienstleisterrecherche, Dienstleisterabstimmung, Projektkoordination sowie Unterstützung bei der Organisation kompletter Veranstaltungen.

4. Vertragsschluss

Angebote von Momentwerk Events sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot annimmt oder Momentwerk Events den Auftrag in Textform bestätigt.

5. Preise, Zahlungsbedingungen und Fremdkosten

Vergütung, Fälligkeiten, Abschlagszahlungen und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Kosten externer Dienstleister, Locations, Technik, Catering, Künstler, Fotografen oder weiterer Partner sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Momentwerk Events kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen, wenn Leistungen über einen längeren Zeitraum erbracht oder externe Kosten vorbereitet werden.

6. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Planung und Umsetzung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.

Verzögerungen, Mehrkosten oder Einschränkungen, die durch fehlende oder verspätete Informationen entstehen, gehen nicht zulasten von Momentwerk Events.

7. Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs während der Projektlaufzeit bedürfen einer Abstimmung.

Zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

8. Externe Dienstleister und Partner

Soweit externe Dienstleister eingebunden werden, erfolgt deren Auswahl und Empfehlung mit der gebotenen Sorgfalt.

Sofern Momentwerk Events lediglich vermittelt oder koordiniert, kommt der jeweilige Vertrag direkt zwischen Auftraggeber und externem Dienstleister zustande. Für Leistungen externer Dienstleister gelten deren eigene Vertragsbedingungen.

9. Termine

Vereinbarte Termine setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers sowie die Verfügbarkeit benötigter Dienstleister, Locations oder Partner voraus.

Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.

10. Rücktritt und Stornierung

Stornierungen oder Rücktritte bedürfen der Textform.

Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Fremdkosten sowie verbindlich beauftragte Leistungen Dritter sind vom Auftraggeber zu vergüten, soweit sie nicht anderweitig vermieden werden können.

Individuell vereinbarte Stornierungsbedingungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen Regelungen vor.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur, Krankheit, Streik oder vergleichbare Umstände, können zu angemessenen Leistungsanpassungen führen.

Die Parteien stimmen sich in solchen Fällen über das weitere Vorgehen ab.

12. Haftung

Momentwerk Events haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Momentwerk Events nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Leistungen externer Dienstleister haftet Momentwerk Events nur, soweit eigene Pflichtverletzungen vorliegen.

13. Datenschutz

Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Momentwerk Events.

14. Urheber- und Nutzungsrechte

Konzepte, Planungsunterlagen, Ablaufpläne, Texte, Gestaltungsansätze und sonstige Arbeitsergebnisse von Momentwerk Events dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.

Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Projekts bedarf der Zustimmung von Momentwerk Events, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Momentwerk Events
Ein Ansprechpartner für Ihr gesamtes Event.© Momentwerk EventsAlle Rechte vorbehalten.ImpressumDatenschutz